Artikel 40
Finanzielle Auswirkungen neuer rechtsetzender Maßnahmen
Jedem Entwurf eines Landesgesetzes, einer Verordnung oder einer sonstigen Maßnahme, der mit Mehrausgaben verbunden sein könnte, ist eine Berechnung anzuschließen, aus der die Gesamtbelastung des Landes sowie die in den einzelnen Finanzjahren anfallenden Anteile hervorgehen. Die Notwendigkeit der Ausgabe ist zu begründen, und für ihre Bedeckung sind entsprechende Vorschläge zu erstatten.
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