Artikel 3 Soziale Sicherheit (Australien)

Alte FassungIn Kraft seit 01.12.1992

Artikel 3

Persönlicher Geltungsbereich

Dieses Abkommen gilt ohne Einschränkung auf Grund der Staatsangehörigkeit für Personen,

  1. a) die Einwohner Australiens sind oder waren, oder
  2. b) für die die österreichischen Rechtsvorschriften gelten oder galten,

    und für andere Personen, soweit diese ihre Rechte von den in Buchstaben a und b bezeichneten Personen ableiten.

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