Artikel 3 Politische und gerichtliche Organisierung Oberösterreich

Alte FassungIn Kraft seit 04.12.1853

III.

Artikel 3

Das Flächenmaß und die Bevölkerung der Bezirke, sowie die einzelnen zu jedem Bezirke gehörigen Gemeinden sind in der beiliegenden Uebersicht enthalten.

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