Artikel 3 Politische und gerichtliche Organisierung des Erzherzogtumes Österreich ob der Enns

Alte FassungIn Kraft seit 10.11.2020

Artikel 3

— III.

Das Flächenmaß und die Bevölkerung der Bezirke, sowie die einzelnen zu jedem Bezirke gehörigen Gemeinden sind in der beiliegenden Uebersicht enthalten.

Schlagworte

Österreich

Zuletzt aktualisiert am

17.11.2025

Gesetzesnummer

10000002

Dokumentnummer

NOR12000026

alte Dokumentnummer

N1185315344S

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