Artikel 3
Desgleichen notifizieren die EFTA-Länder durch den EFTA-Rat der Gemeinschaft alle in der EFTA in Übereinstimmung mit den einschlägigen EFTA-Bestimmungen notifizierten Entwürfe technischer Vorschriften.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)