Das Inkrafttreten wird zu einem späteren Zeitpunkt kundgemacht.
Artikel 3
Dieser Beschluß tritt an dem Tag in Kraft, an dem alle Mitteilungen nach Artikel 103 Absatz 1 des Abkommens an den Gemeinsamen EWR-Ausschuß erfolgt sind.
Dieser Beschluß gilt mit Wirkung vom 1. Januar 1994.
Zuletzt aktualisiert am
08.04.2025
Gesetzesnummer
10007563
Dokumentnummer
NOR12083447
alte Dokumentnummer
N5199440591J
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