Rechtlicher Wert der verwendeten Papiere
Artikel 30
Der Internationale Frachtbrief oder der Internationale Expreßgutschein gilt je nach Fall als Versandanmeldung T 1 oder T 2.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
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Der Internationale Frachtbrief oder der Internationale Expreßgutschein gilt je nach Fall als Versandanmeldung T 1 oder T 2.
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