Artikel 2
Mit dem Inkrafttreten dieser Entschließung tritt die Entschließung des Bundespräsidenten betreffend die Festsetzung der Zahl der von den Ländern in den Bundesrat zu entsendenden Mitglieder, BGBl. II Nr. 444/2002, außer Kraft.
Zuletzt aktualisiert am
27.06.2023
Gesetzesnummer
20008545
Dokumentnummer
NOR40154464
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