Artikel 2 Kultur, Wissenschaft – Zusammenarbeit (Durchführung – 9. Übereinkommen)

Alte FassungIn Kraft seit 01.11.2002

Artikel 2

Die Österreichische Akademie der Wissenschaften und die Polnische Akademie der Wissenschaften setzen ihre Zusammenarbeit auf Grund bestehender Vereinbarungen fort. Die Zusammenarbeit findet insbesondere in Form von gemeinsamen wissenschaftlichen Projekten, von Wissenschaftler/innen-Austausch und Symposien über gemeinsam vereinbarte Themen statt. Beide Seiten unterstützen weiterhin nach Maßgabe der Möglichkeiten die Tätigkeit des Wissenschaftlichen Zentrums der Polnischen Akademie der Wissenschaften in Wien.

Zuletzt aktualisiert am

08.08.2023

Gesetzesnummer

20002407

Dokumentnummer

NOR40038348

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