Artikel 2
Die Vertragsstaaten werden die Zusammenarbeit zwischen der Österreichischen Akademie der Wissenschaften und der Tschechoslowakischen Akademie der Wissenschaften auf der Grundlage direkter Vereinbarungen zwischen diesen Institutionen unterstützen.
Zuletzt aktualisiert am
14.05.2020
Gesetzesnummer
10009479
Dokumentnummer
NOR12120524
alte Dokumentnummer
N7197857804L
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