Artikel 2 Grenzgebiet - Touristenverkehr (INTERREG/PHARE-CBC-Grenzpanoramaweg) (Slowenien)

Alte FassungIn Kraft seit 01.8.2000

Artikel 2

Artikel 2

Grenzübergangsstellen, Wege und Ausflugsziele im Sinne des Artikels 1 des Abkommens sind:

  1. 1. Laaken - Pernice

Auf österreichischem Gebiet vom Grenzstein XV/9 östlich vom Hühnerkogel-Kosenjak entlang der Staatsgrenze bis zur Kirche Sv. Urban als Grenzübergangsstelle bei Grenzstein XIV/264 und von dort weiter entlang des alten Kirchenweges vorbei am Gehöft Kristöffl bis zur Grenzübergangsstelle Laaken - Pernice bei Grenzstein XIV/227, weiter zum Gasthaus Strutz in Laaken und von dort über den Zweibachgraben bis zur Grenzübergangsstelle bei Grenzstein XIV/87.

Auf slowenischem Gebiet von der Grenzübergangsstelle Laaken - Pernice bei Grenzstein XIV/227 zum Ort Pernice und von dort weiter entlang des Wanderweges, vorbei an der Lipnik-Mühle und am Wasserfall-Sedelnik bis zur Ortschaft Sv. Jernej nad Muto und weiter bis zur Grenzübergangsstelle bei Grenzstein XIV/87.

Als Ausflugsziele dürfen besucht werden:

Auf österreichischem Gebiet die Ortschaft Laaken.

Auf slowenischem Gebiet die Kirche Sv. Urban, die Orte Pernice und Sv. Jernej nad Muto sowie die Lipnik-Mühle und der Sedelnik-Wasserfall.

  1. 2. St. Bartholomäus - Sv. Jernej nad Muto

Auf österreichischem Gebiet von der Grenzübergangsstelle bei Grenzstein XIV/87 zum Gehöft Puschnigg, weiter entlang der Staatsgrenze, vorbei am Gehöft Samanegg in den Ort St. Lorenzen und von dort entweder zum Grenzstein XIV/8, dann unmittelbar entlang der Staatsgrenze bis zur Grenzübergangsstelle bei Grenzstein XIII/137, oder auf der Landesstraße 655 zum Gasthaus Temmel und dann vorbei am Gehöft Panink zum Grenzstein XIII/137.

Auf slowenischem Gebiet vom Grenzstein XIV/87 zur Kirche Sv. Jernej nad Muto, vorbei an der Jausenstation Primoz entlang der Staatsgrenze zum Gehöft Hadernik, von dort entweder zur Grenzübergangsstelle bei Grenzstein XIV/42 nach Österreich und vorbei am Gehöft Kumer bis zum Ort St. Lorenzen oder in Slowenien entlang der Staatsgrenze vorbei am Gehöft Osojnik bis zum Grenzstein XIII/137.

Als Ausflugsziele dürfen besucht werden:

Auf österreichischem Gebiet der Ort St. Lorenzen.

Auf slowenischem Gebiet der Ort Sv. Jernej nad Muto, die Kirche Sv. Primoz nad Muto sowie die Ausflugsziele, Verpflegungspunkte und Beherbergungsbetriebe im Nahbereich der Strecke.

  1. 3. Radlpaß - Radlje

Unter Benützung jener Wege auf österreichischem und slowenischem Gebiet, die die Staatsgrenze berühren, überqueren oder entlang der Staatsgrenze führen, von der Grenzübergangsstelle bei Grenzstein XIII/137 entlang der Staatsgrenze bis zum Grenzstein XIII/82 und weiter zur Grenzübergangsstelle Radlpaß - Radlje (Grenzstein XIII/78).

Als Ausflugsziele dürfen besucht werden:

Auf österreichischem Gebiet die Kirche St. Anton (Sv. Anton) und das Gebiet Radlpaß.

Auf slowenischem Gebiet die Kirche Sv. Trije Kralji.

  1. 4. Radlberg - Radelca

Unter Benützung jener Wege auf österreichischem und slowenischem Gebiet, die die Staatsgrenze berühren, überqueren oder entlang der Staatsgrenze führen, von der Grenzübergangsstelle Radlpaß - Radlje vorbei am Grenzstein XIII/78 entlang der Staatsgrenze bis zur Grenzübergangsstelle bei Grenzstein XII/137, dem sogenannten Tanzboden am Kapunerkogel. Von dort entweder entlang der Staatsgrenze bis zur Grenzübergangsstelle XII/102 nächst Gehöft Hubenlenz oder auf slowenischem Gebiet vorbei an der alten Karaula, entlang der Grenzstraße wiederum bis zur Grenzübergangsstelle bei Grenzstein XII/102. Weiter entlang der Staatsgrenze bis zur Grenzübergangsstelle bei Grenzstein XII/90, vorbei am Gehöft Adelbauer zur Grenzübergangsstelle bei Grenzstein XII/65, weiter zur Kirche St. Pongratzen (Sv. Pankracij) bei Grenzstein XII/61 und entlang der Staatsgrenze vorbei an der Grenzübergangsstelle XII/46 bis zur Grenzübergangsstelle Oberhaag - Remsnik bei

Grenzstein XII/35.

Als Ausflugsziele dürfen besucht werden:

Auf österreichischem Gebiet der Raum St. Pongratzen mit dem Waldlehrpfad und der Naturerlebniswelt.

Auf slowenischem Gebiet die Jausenstation Andric Franc bei der alten Karaula und der Ort Remsnik über die Wege von den Grenzübergangsstellen XII/102, XII/90, XII/65, XII/46 und XII/35, sowie die Kirchen Sv. Pankracij (St. Pongratzen) und Sv. Urban.

  1. 5. Remschnigg - Remsnik

Unter Benützung jener Wege auf österreichischem und slowenischem Gebiet, die die Staatsgrenze berühren, überqueren oder entlang der Staatsgrenze führen, von der Grenzübergangsstelle Oberhaag - Remsnik bei Grenzstein XII/35 beziehungsweise nach Herstellung der Zufahrtsstraßen auf österreichischem Gebiet bei Grenzstein XII/46 vorbei an den Gehöften Kefer, Tschermaneg, Wechtitsch, Isak und der Grenzübergangsstelle Arnfels - Kapla (Grenzstein XI/223) bis zum Gasthaus Pronintsch bei Grenzstein XI/149.

Als Ausflugsziele dürfen besucht werden:

Auf slowenischem Gebiet die Ortschaft Zgornja Kapla auf dem Weg vom Grenzstein XI/223 Richtung Süden über Kote 696 sowie die Ausflugsziele, Verpflegungspunkte und Beherbergungsbetriebe entlang der Strecke.

  1. 6. Schloßberg - Gradisce na Kozjaku

Unter Benützung jener Wege auf österreichischem und slowenischem Gebiet, die die Staatsgrenze berühren, überqueren oder entlang der Staatsgrenze führen, vom Gasthaus Pronintsch bei Grenzstein XI/149 vorbei an den Gehöften Oblak, Serschen, Cekl, Tschanga, Oberer Muhri und Oberer Gueß bis zur Grenzübergangsstelle Schloßberg - Gradisce na Kozjaku bei Grenzstein XI/54.

Als Ausflugsziele dürfen besucht werden:

Auf österreichischem Gebiet die Ausflugsziele, Verpflegungspunkte und Beherbergungsbetriebe entlang der Strecke.

  1. 7. Großwalz - Sv. Duh na Ostrem vrhu

Unter Benützung jener Wege auf österreichischem und slowenischem Gebiet, die die Staatsgrenze berühren, überqueren oder entlang der Staatsgrenze führen, von der Grenzübergangsstelle Schloßberg - Gradisce na Kozjaku bei Grenzstein XI/54 vorbei an den Gehöften Krainz und Kure bis zur Grenzübergangsstelle Großwalz - Duh na Ostrem vrhu bei Grenzstein X/33l.

Als Ausflugsziele dürfen besucht werden:

Auf österreichischem Gebiet der Raum Heiligengeist mit dem durch

Liftanlagen erschlossenen Schigebiet.

Auf slowenischem Gebiet der Ort Sv. Duh na Ostrem vrhu sowie das durch Liftanlagen erschlossene Schigebiet.

  1. 8. Schmirnberg - Langegg

Auf österreichischem Gebiet entlang der Staatsgrenze von der Grenzübergangsstelle Großwalz - Duh na Ostrem vrhu bei Grenzstein X/33l, vorbei am Grenzstein X/311 über Krobath-Kreuz, Gehöfte Finster, Narath Kreuz, Gehöft Jageritsch, Walzl und Kauschler, weiter zum Gehöft Oberer Maslinek, vorbei an der Forstnerkapelle, den Gehöften Pipusch, Herberstein, Sparkasse-Leben, der Schule Langegg zur Grenzübergangsstelle Langegg - Jurij bei Grenzstein X/1.

Als Ausflugsziele dürfen besucht werden:

Auf österreichischem Gebiet die Ausflugsziele, Verpflegungspunkte und Beherbergungsbetriebe entlang der Strecke in den Gemeinden Schloßberg und Glanz.

Auf slowenischem Gebiet die Jugendherberge Dom Skorpion.

  1. 9. Spicnik - Sentilj

Auf slowenischem Gebiet entlang der Staatsgrenze von der Grenzübergangsstelle Langegg - Jurij bei Grenzstein X/1 über die Gehöfte Doppler, Gaube bis zur Grenzübergangsstelle Sulztal - Spicnik bei Grenzstein IX/268. Weiter vorbei an den Gehöften Balun, Elsnik, Jamnig und entweder zur Grenzübergangsstelle Berghausen - Svecina bei Grenzstein IX/95 oder weiter auf slowenischem Gebiet über das Gehöft Vresner zur Grenzübergangsstelle Ehrenhausen - Plac bei Grenzstein IX/1, sowie an den Gehöften Repolusk, Ribic, Gasthaus Kamericki vorbei zur Grenzübergangsstelle Spielfeld - Sentilj bei Grenzstein VIII/71.

Als Ausflugsziele dürfen besucht werden:

Auf österreichischem Gebiet, erreichbar über die Grenzübergangsstellen Langegg - Jurij, Sulztal - Spicnik, Berghausen - Svecina, Ehrenhausen - Plac und Spielfeld - Sentilj, die Ausflugsziele, Verpflegungspunkte und Beherbergungsbetriebe entlang der Strecke in den Gemeinden Sulztal, Ratsch, Berghausen und Spielfeld.

Auf slowenischem Gebiet die Ortschaften Svecina und Jurij sowie die Ausflugsziele, Verpflegungspunkte und Beherbergungsbetriebe entlang der Strecke in der Gemeinde Kungota und Sentilj.

  1. 10. Sentilj - Sladki Vrh - Mureck

Auf slowenischem Gebiet von der Grenzübergangsstelle Spielfeld - Sentilj bei Grenzstein VIII/71 über die Ortschaft Sentilj zum Grenzstein VIII/40 auf dem Bubenberg und über die Ortschaft Cersak zur Grenzübergangsstelle Weitersfeld - Sladki Vrh bei

Grenzstein VII/2 (Murfähre). Weiter auf österreichischem Gebiet von der Grenzübergangsstelle Weitersfeld - Sladki Vrh entlang der Murauen zur Schiffsmühle Mureck und zur Grenzübergangsstelle Mureck - Trate bei Grenzstein VI/1.

Als Ausflugsziele dürfen besucht werden:

Auf österreichischem Gebiet die Stadt Mureck.

Auf slowenischem Gebiet die Ausflugsziele, Verpflegungspunkte und Beherbergungsbetriebe entlang der Strecke in der Gemeinde Sentilj.

  1. 11. Mureck - Bad Radkersburg

Auf österreichischem Gebiet von der Grenzübergangsstelle Mureck - Trate bei Grenzstein VI/1 entlang der Mur zum Freizeitzentrum am Röcksee, durch die Murauen nach Fluttendorf, vorbei an der Meinl Mühle, Donnersdorf, Oberau, Unterau, Liebmann See, Prentlmühle zur Therme und weiter in die Stadt Bad Radkersburg.

Auf slowenischem Gebiet von der Grenzübergangsstelle Mureck - Trate bei Grenzstein VI/1 entlang der Straße nach Vratja vas, weiter nach Nordosten Richtung Apasko polje, am Rande der Murauen entlang nach Meinlov grad und Crnci. Nach Südosten weiter nach Nasova, Esane und Sv. Marija-Scavnica, Police, Hercegovscak in den Ort Gornja Radgona und weiter zur Grenzübergangsstelle Bad Radkersburg - Gornja Radgona bei Grenzstein IV/38.

Als Ausflugsziele dürfen besucht werden:

Auf österreichischem Gebiet die entlang des Murradweges und des Wanderweges gelegenen Ausflugsziele, Verpflegungspunkte und Beherbergungsbetriebe in den Gemeinden Gosdorf, Halbenrain und Radkersburg-Umgebung sowie die Stadt Bad Radkersburg.

Auf slowenischem Gebiet die entlang des Wanderweges gelegenen Ausflugsziele, Verpflegungspunkte und Beherbergungsbetriebe der Gemeinde Gornja Radgona.

  1. 12. Bootsfahrt auf der Mur

    Bootsfahrt Mureck - Bad Radkersburg

Bootsfahrt auf der Mur beginnend bei der Einstiegsstelle im Ortsbereich Mureck bei Grenzstein VI/10 (nächst der Murmühle) nach Bad Radkersburg zur Ausstiegsstelle auf österreichischem Gebiet im Ortsgebiet Bad Radkersburg beziehungsweise Bad Radkersburg Umgebung. Die Bootsfahrten sind spätestens eine Woche vorher beim Grenzüberwachungsposten Weitersfeld anzumelden. Auf slowenischem Gebiet darf nur in Notfällen angelegt werden.

Bootsfahrt Trate - Gornja Radgona - Radenci

Bootsfahrt auf der Mur beginnend bei der Einstiegsstelle in Trate über Gornja Radgona zur Ausstiegsstelle auf slowenischem Gebiet im Ortsgebiet von Radenci. Die Bootsfahrten sind spätestens eine Woche vorher bei der Polizeiverwaltung in Maribor und bei der Polizeiverwaltung in Murska Sobota anzumelden. Auf österreichischem Gebiet darf nur in Notfällen angelegt werden.

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