ARTIKEL 277 (ex-Artikel 207)
Artikel 277
Der Haushaltsplan wird in der Rechnungseinheit aufgestellt, die in der gemäß Artikel 279 festgelegten Haushaltsordnung bestimmt wird.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
ARTIKEL 277 (ex-Artikel 207)
Artikel 277
Der Haushaltsplan wird in der Rechnungseinheit aufgestellt, die in der gemäß Artikel 279 festgelegten Haushaltsordnung bestimmt wird.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)