Artikel 25
Inkrafttreten
Dieser Staatsvertrag tritt am ersten Tag des zweiten Monats nach dem Monat in Kraft, in welchem die letzte Notifikation eintrifft, mit der die Vertragsparteien einander auf diplomatischem Weg über den Abschluss der dafür erforderlichen innerstaatlichen Verfahren unterrichtet haben.
Geschehen zu Lustenau/Widnau, am 17. Mai 2024, in zwei Urschriften in deutscher Sprache.
Zuletzt aktualisiert am
03.06.2025
Gesetzesnummer
20012895
Dokumentnummer
NOR40269546
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