Artikel 25
Berichterstattung
Der Fonds wird gegenüber jenen Rechtsträgern und Organen, die zur Bestellung von Mitgliedern der Fondsversammlung berechtigt sind, jährlich Bericht über seine Tätigkeit zu erstatten haben.
Schlagworte
Tätigkeitsbericht
Zuletzt aktualisiert am
27.02.2025
Gesetzesnummer
10000801
Dokumentnummer
NOR12011076
alte Dokumentnummer
N1198512649R
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