Artikel 24
Beide Seiten ermutigen zur Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Erwachsenenbildung und außerschulischen Erziehung, insbesondere zwischen dem Verband der Österreichischen Volkshochschulen und seinen entsprechenden polnischen Partnern.
Zuletzt aktualisiert am
14.07.2023
Gesetzesnummer
20002406
Dokumentnummer
NOR40038301
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