Artikel 1
Der Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse wird der erforderliche, einmalige und nachgewiesene Aufwand für die Herstellung der Voraussetzungen zur Vollziehung des Kinderbetreuungsgeldgesetzes BGBl. I Nr. 103/2001, idF BGBl. I Nr. 34/2004 einschließlich der Implementierungskosten aller Krankenversicherungsträger, Kosten nachträglicher Anpassungen, Investitionen technischer Natur sowie Kosten der Umsetzung der Online-Antragstellung in Höhe von EUR 4 489 461,03, fällig im August 2004, ersetzt.
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