Artikel 1 Vereinbarung zur leihweisen Beistellung von Gefängnispersonal an den Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien – Änderung und Verlängerung

Alte FassungIn Kraft seit 01.6.2008

Artikel 1

Die Vereinbarung zwischen der Österreichischen Bundesregierung und den Vereinten Nationen über die Verlängerung und Abänderung der Vereinbarung zwischen der Österreichischen Bundesregierung und den Vereinten Nationen zur leihweisen Beistellung von Gefängnispersonal an den Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien 1 (BGBl. III Nr. 178/1998, zuletzt geändert durch BGBl. III Nr. 82/2007) ist in ihrer authentischen englischen Sprachfassung und ihrer Übersetzung ins Deutsche dadurch kundzumachen, dass diese im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt werden.

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1 Die Vereinbarung wird auch in den Anlagen (siehe Anlage 1) veröffentlicht.

Zuletzt aktualisiert am

07.11.2019

Gesetzesnummer

20005897

Dokumentnummer

NOR40100288

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