Artikel 1
Die Einfuhr der in der Anlage angeführten vollhalogenierten Fluorchlorkohlenwasserstoffe aus Staaten, welche Nichtvertragsparteien des Montrealer Protokolls über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen (BGBl. Nr. 283/1989), sind, ist verboten. Dies gilt auch für Zubereitungen, die ausschließlich solche Stoffe enthalten.
Zuletzt aktualisiert am
02.10.2018
Gesetzesnummer
10010597
Dokumentnummer
NOR12135062
alte Dokumentnummer
N8199010541J
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