Artikel 1 Übertragung der Wartung und Entwicklung des Strafregisters an die Bundesrechenzentrum GmbH

Alte FassungIn Kraft seit 29.4.2010

Artikel 1

Die Bundesrechenzentrum GmbH wird mit der Durchführung der aufgrund nationaler und internationaler Vorgaben erforderlichen technischen Anpassungen des von der Bundespolizeidirektion Wien geführten Strafregisters betraut.

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