Artikel 1
- 1. Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 311 Pinzgauer Straße wird im Bereich der Gemeinden Zell am See und Maishofen wie folgt bestimmt:
- Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei km 43,67, führt anschließend über die Anschlußstelle Schüttdorf/Süd, verläuft in der Folge in einem Tunnel mit der Halbanschlußstelle Schüttdorf/Nord zur Halbanschlußstelle Oberreit und bindet kurz nach der Anschlußstelle Ober-/Unterreit bei km 49,741 (alt)/49,95 (neu) wieder in den Bestand ein.
- 2. Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 168 Mittersiller Straße wird im Bereich der Stadtgemeinde Zell am See wie folgt bestimmt:
- Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei km 0,0 (neu) in der unter Punkt 1 verordneten Anschlußstelle Schüttdorf/Süd der B 311 Pinzgauer Straße und bindet bei km 0,64 (alt) wieder in den Bestand ein.
- 3. Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßenabschnitte einschließlich der Anschlußstellen Schüttdorf/Süd, Schüttdorf/Nord, Oberreit und Ober-/Unterreit mit ihren Zu- und Abfahrtsstraßen aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Salzburger Landesregierung sowie bei den Gemeinden Zell am See und Maishofen aufliegenden Planunterlagen im Maßstab 1:2000 zu ersehen.
- § 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf die vorangeführten Straßenabschnitte Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.
Schlagworte
Zufahrtsstraße
Zuletzt aktualisiert am
19.09.2018
Gesetzesnummer
10011987
Dokumentnummer
NOR12152474
alte Dokumentnummer
N9199013009J
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