Artikel 1 Privatschule – Schule der Islamischen Republik Iran“

Alte FassungIn Kraft seit 05.10.1994

Artikel 1

Die 1. bis 8. Schulstufe der nach ausländischem Lehrplan geführten Privatschule „Schule der Islamischen Republik Iran“ wird für Schüler, die nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, als zur Erfüllung der Schulpflicht geeignet anerkannt.

Zuletzt aktualisiert am

18.10.2018

Gesetzesnummer

10009953

Dokumentnummer

NOR12125646

alte Dokumentnummer

N7199441524J

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