Artikel 1
Die 1. bis 8. Schulstufe der nach ausländischem Lehrplan geführten Privatschule „Schule der Islamischen Republik Iran“ wird für Schüler, die nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, als zur Erfüllung der Schulpflicht geeignet anerkannt.
Zuletzt aktualisiert am
18.10.2018
Gesetzesnummer
10009953
Dokumentnummer
NOR12125646
alte Dokumentnummer
N7199441524J
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