Zwar nicht formell aufgehoben, aber spätestens seit dem Untergang der Tschechoslowakei (CSFR) mit 31.12.1992 kann dieser Vertrag als nicht mehr in Kraft stehend angesehen werden. In den Aufzählungen der Weitergeltung von Verträgen in BGBl. III Nr. 123/1997, BGBl. Nr. 1046/1994 und BGBl. Nr. 1047/1994 ist dieser Vertrag nicht enthalten.
Artikel 1.
Fußend auf dem in Saint-Germain-en-Laye am 10. September 1919 mit Österreich abgeschlossenen Friedensvertrage und auf dem in Trianon am 4. Juni 1920 mit Ungarn abgeschlossenen Friedensvertrage verpflichten sich die beiden Staaten, alle Bestimmungen der beiden vorerwähnten Verträge in ihrem vollen Umfange zur Durchführung zu bringen.
Zuletzt aktualisiert am
21.08.2024
Gesetzesnummer
10000065
Dokumentnummer
NOR12001502
alte Dokumentnummer
N1192214865S
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