Artikel 1
Für die gemäß § 1 des Volkszählungsgesetzes 1980 an der Wende des Jahrzehnts 2000/2001 vorzunehmende ordentliche Volkszählung wird der Zähltag 15. Mai 2001 bestimmt.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Artikel 1
Für die gemäß § 1 des Volkszählungsgesetzes 1980 an der Wende des Jahrzehnts 2000/2001 vorzunehmende ordentliche Volkszählung wird der Zähltag 15. Mai 2001 bestimmt.
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