Artikel 1
Abweichend von den Bestimmungen der Regel 1 Abs. 1 der Anlage F zum Präferenzzollgesetz wird festgelegt, daß der Wortlaut der Bemerkungen auf der Rückseite der Ursprungszeugnisse nach Formblatt A auch dem dieser Verordnung angeschlossenen Wortlaut in englischer oder französischer Sprache entsprechen kann.
Zuletzt aktualisiert am
25.08.2025
Gesetzesnummer
10004350
Dokumentnummer
NOR12047728
alte Dokumentnummer
N3198218728R
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