Artikel 1
Die nachstehend genannten Lehrpläne für den freikirchlichen Religionsunterricht wurden vom Rat der „Freikirchen in Österreich“ mit Wirksamkeit vom 1. September 2014 erlassen und werden hiermit gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes bekannt gemacht:
- 1. Lehrplan für den freikirchlichen Religionsunterricht an Volksschulen (Grundschule) und Sonderschulen (1. bis 4. Schulstufe)
| Anlage 1 |
| |
- 2. Lehrplan für den freikirchlichen Religionsunterricht an Hauptschulen, Neuen Mittelschulen, Volksschulen (Volksschuloberstufe), Sonderschulen (5. bis 8. Schulstufe) und der Unterstufe allgemeinbildender höherer Schulen
| Anlage 2 |
| |
- 3. Lehrplan für den freikirchlichen Religionsunterricht an Polytechnischen Schulen und an der 9. Stufe der Sonderschule (Berufsvorbereitungsjahr)
| Anlage 3 |
- 4. Lehrplan für den freikirchlichen Religionsunterricht an Berufsschulen
| Anlage 4 |
- 5. Lehrplan für den freikirchlichen Religionsunterricht an mittleren und höheren Schulen (ausgenommen der Unterstufe allgemeinbildender höherer Schulen)
| Anlage 5 |
| |
Zuletzt aktualisiert am
07.09.2020
Gesetzesnummer
20008912
Dokumentnummer
NOR40187265
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)