Artikel 1
Der in der Anlage wiedergegebene Lehrplan für den Religionsunterricht der Neuapostolischen Kirche an Pflichtschulen, mittleren und höheren Schulen wurde von der Neuapostolischen Kirche in Österreich erlassen und wird hiemit gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 190/1949, in der Fassung der Religionsunterrichtsgesetz-Novelle 1962, BGBl. Nr. 243, bekanntgemacht.
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