Artikel 1 Lehrplan - neuapostolischer Religionsunterricht

Alte FassungIn Kraft seit 24.2.2006

Artikel 1

Die in den Anlagen wiedergegebenen Lehrpläne für den neuapostolischen Religionsunterricht an Pflichtschulen, mittleren und höheren Schulen werden von der Neuapostolischen Kirche Österreich erlassen und werden mit Wirksamkeit vom 1. September 2006 gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes bekannt gemacht.

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