Artikel 1 Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an Kollegs (ausgenommen Kollegs an Bildungsanstalten)

Alte FassungIn Kraft seit 04.9.1989

Artikel 1

Der in der Anlage wiedergegebene Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an Kollegs, welcher mit Beginn des Schuljahres 1989/90 aufsteigend in Kraft tritt, wurde von der Katholischen Kirche erlassen und wird hiemit gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 190/1949, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 329/1988, bekanntgemacht.

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