Artikel 1
Der in der Anlage wiedergegebene Lehrplan für den buddhistischen Religionsunterricht an Pflichtschulen, mittleren und höheren Schulen wurde vom Sangharat der Österreichischen Buddhistischen Religionsgesellschaft erlassen und wird mit Wirksamkeit vom 1. September 2008 gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes bekannt gemacht.
Zuletzt aktualisiert am
14.11.2024
Gesetzesnummer
20005883
Dokumentnummer
NOR40100128
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