Artikel 1 Kultur, Wissenschaft – Zusammenarbeit (Durchführung – 8. Übereinkommen)

Alte FassungIn Kraft seit 08.4.1998

I. WISSENSCHAFT, HOCHSCHULWESEN UND FORSCHUNG

Artikel 1

Die Österreichische Akademie der Wissenschaften und die Polnische Akademie der Wissenschaften werden die Zusammenarbeit auf der Grundlage der bestehenden Vereinbarung fortsetzen. Die Abwicklung dieser durch die Vertreter der beiden Institutionen realisierten Zusammenarbeit erfolgt insbesondere in Form von gemeinsamen Forschungsprojekten und Symposien sowie einem Wissenschaftleraustausch.

Beide Seiten begrüßen die Tätigkeit des Wissenschaftlichen Zentrums der Polnischen Akademie der Wissenschaften in Wien, das die Errungenschaften der polnischen Wissenschaft in Österreich und der österreichischen Wissenschaft in Polen fördert und verbreitet und werden diese Tätigkeit weiterhin unterstützen.

Zuletzt aktualisiert am

14.07.2023

Gesetzesnummer

20002406

Dokumentnummer

NOR40038278

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