Artikel 1
Der Beschluß Nr. 7/97 des Obersten Rates des europäischen Hochschulinstituts vom 11. Dezember 1997 zur Änderung des Übereinkommens über die Gründung eines europäischen Hochschulinstituts nach dem Beitritt der Republik Österreich *1) wird dadurch kundgemacht, daß er in allen authentischen Sprachfassungen beim Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr zur Einsicht während der Amtsstunden aufliegt.
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*1) Kundgemacht in BGBl. III Nr. 106/1998
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