Artikel 1. Gesetz über die Staatsform

Alte FassungIn Kraft seit 23.10.1919

Artikel 1.

Deutschösterreich in seiner durch den Staatsvertrag von St. Germain bestimmten Abgrenzung ist eine demokratische Republik unter dem Namen “Republik Österreich". Die Republik Österreich übernimmt jedoch – unbeschadet der im Staatsvertrage von St. Germain auferlegten Verpflichtungen – keinerlei Rechtsnachfolge nach dem ehemaligen Staate Österreich, das ist den “im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern".

Zuletzt aktualisiert am

28.01.2025

Gesetzesnummer

10000034

Dokumentnummer

NOR12000664

alte Dokumentnummer

N1191910224Q

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