Artikel 1 Feststellung der Ausgleichstaxe nach dem Behinderteneinstellungsgesetz für das Kalenderjahr 2018

Alte FassungIn Kraft seit 13.12.2017

Artikel 1

Die Höhe der gemäß § 9 Abs. 2 des Behinderteneinstellungsgesetzes zu entrichtenden Ausgleichstaxe beträgt für das Kalenderjahr 2018 für jede einzelne Person, die zu beschäftigen wäre, für Arbeitgeber/innen mit 25 bis 99 Arbeitnehmer/innen monatlich 257 Euro, für Arbeitgeber/innen mit 100 bis 399 Arbeitnehmer/innen 361 Euro und für Arbeitgeber/innen mit 400 oder mehr Arbeitnehmer/innen 383 Euro.

Zuletzt aktualisiert am

14.12.2017

Gesetzesnummer

20010080

Dokumentnummer

NOR40199523

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