Artikel 1 Feststellung der Ausgleichstaxe nach dem Behinderteneinstellungsgesetz für das Kalenderjahr 2017

Alte FassungIn Kraft seit 14.12.2016

Artikel 1

Die Höhe der gemäß § 9 Abs. 2 des Behinderteneinstellungsgesetzes zu entrichtenden Ausgleichstaxe beträgt für das Kalenderjahr 2017 für jede einzelne Person, die zu beschäftigen wäre, für Dienstgeber mit 25 bis 99 Dienstnehmern monatlich € 253, für Dienstgeber mit 100 bis 399 Dienstnehmern monatlich € 355 und für Dienstgeber mit 400 oder mehr Dienstnehmern monatlich € 377.

Zuletzt aktualisiert am

16.05.2023

Gesetzesnummer

20009729

Dokumentnummer

NOR40188450

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