Artikel 1
Die Höhe der gemäß § 9 Abs. 2 des Behinderteneinstellungsgesetzes zu entrichtenden Ausgleichstaxe beträgt für das Kalenderjahr 2016 für jede einzelne Person, die zu beschäftigen wäre, für Dienstgeber mit 25 bis 99 Dienstnehmern monatlich € 251, für Dienstgeber mit 100 bis 399 Dienstnehmern monatlich € 352 und für Dienstgeber mit 400 oder mehr Dienstnehmern monatlich € 374.
Zuletzt aktualisiert am
16.05.2023
Gesetzesnummer
20009398
Dokumentnummer
NOR40176963
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