Artikel 1 Feststellung der Ausgleichstaxe nach dem Behinderteneinstellungsgesetz für das Kalenderjahr 2015

Alte FassungIn Kraft seit 05.12.2014

Artikel 1

Die Höhe der gemäß § 9 Abs. 2 des Behinderteneinstellungsgesetzes zu entrichtenden Ausgleichstaxe beträgt für das Kalenderjahr 2015 für jede einzelne Person, die zu beschäftigen wäre, für Dienstgeber mit 25 bis 99 Dienstnehmern monatlich 248 Euro, für Dienstgeber mit 100 bis 399 Dienstnehmern monatlich 348 Euro und für Dienstgeber mit 400 oder mehr Dienstnehmern monatlich 370 Euro.

Zuletzt aktualisiert am

16.05.2023

Gesetzesnummer

20009020

Dokumentnummer

NOR40166381

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)