Artikel 1
Die Höhe der gemäß § 9 Abs. 2 des Behinderteneinstellungsgesetzes zu entrichtenden Ausgleichstaxe beträgt für das Kalenderjahr 2008 für jede einzelne Person, die zu beschäftigen wäre, monatlich 213 Euro.
Zuletzt aktualisiert am
16.01.2025
Gesetzesnummer
20005616
Dokumentnummer
NOR40094394
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