Artikel 1 Eignung des Vereins "Zentrum für sichere Informationstechnologie"

Alte FassungIn Kraft seit 03.2.2000

Artikel 1

Eignung des Vereins Zentrum für sichere Informationstechnologie - Austria

Die Eignung des Vereins “Zentrum für sichere Informationstechnologie - Austria (A-SIT)", die Aufgaben einer Bestätigungsstelle nach dem Signaturgesetz und den auf seiner Grundlage ergangenen Verordnungen wahrzunehmen, wird festgestellt.

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