Artikel 1
Artikel I. Der als Anlage I angeschlossene Bundesvoranschlag für das Finanzjahr 1987 wird nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Bundesgesetzes bewilligt. Die Ausgaben und Einnahmen des Bundesvoranschlages ergeben folgende Schlußsummen:
mit ohne
Tilgung von Finanzschulden
Millionen Schilling
Ausgaben ...................... 509 829,844 473 363,885
Einnahmen ..................... 398 778,691 398 778,691
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(Gesamtgebarungs-)
Abgang ...................... 111 051,153
Nettoabgang ................... 74 585,194
Dieser Gesamtgebarungsabgang vermindert sich um jene Beträge, die voraussichtlich während des Finanzjahres 1987 an Mehreinnahmen und Ausgabenersparungen anfallen und nicht für die Bedeckung von Überschreitungen gemäß § 41 Abs. 3 und 5 des Bundeshaushaltsgesetzes, BGBl. Nr. 213/1986, sowie Art. IV, V und VI oder zum Ausgleich von Mindereinnahmen herangezogen werden.
Zuletzt aktualisiert am
08.11.2018
Gesetzesnummer
10004482
Dokumentnummer
NOR12048955
alte Dokumentnummer
N3198711510T
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