Artikel 1 BFG 2004

Alte FassungIn Kraft seit 01.1.2004

Artikel 1

Artikel I. Der als Anlage I angeschlossene Bundesvoranschlag für das Finanzjahr 2004 wird nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Bundesgesetzes bewilligt. Die Ausgaben und Einnahmen des Bundesvoranschlages ergeben folgende Schlusssummen:

Allgemeiner Ausgleichs- Gesamt-

Haushalt haushalt haushalt

(Beträge in Millionen Euro)

Ausgaben: 62 666,069 50 992,779 113 658,848

Einnahmen: 59 235,933 54 422,915 113 658,848

_________________________________________

Abgang: 3 430,136 - -

Überschuss: - 3 430,136 -

Der Abgang des allgemeinen Haushaltes vermindert sich um jene Beträge, die voraussichtlich während des Finanzjahres 2004 an Mehreinnahmen und Ausgabeneinsparungen anfallen und nicht für die Bedeckung von Überschreitungen gemäß § 41 Abs. 3 und 5 des Bundeshaushaltsgesetzes (BHG), BGBl. Nr. 213/1986, sowie Art. IV bis VIII oder zum Ausgleich von Mindereinnahmen herangezogen werden.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)