Artikel 1
Artikel I. Der als Anlage I (Anm.: Anlage nicht darstellbar) angeschlossene Bundesvoranschlag für das Finanzjahr 1999 wird nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Bundesgesetzes bewilligt. Die Ausgaben und Einnahmen des Bundesvoranschlages ergeben folgende Schlußsummen:
Allgemeiner Ausgleichs- Gesamt-
Haushalt haushalt haushalt
Beträge in Millionen Schilling
Ausgaben: 767 584,245 264 077,311 1 031 661,556
Einnahmen: 697 438,016 334 223,540 1 031 661,556
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Abgang: 70 146,229 - -
Überschuß: - 70 146,229 -
Der Abgang des allgemeinen Haushaltes vermindert sich um jene Beträge, die voraussichtlich während des Finanzjahres 1999 an Mehreinnahmen und Ausgabeneinsparungen anfallen und nicht für die Bedeckung von Überschreitungen gemäß § 41 Abs. 3 und 5 des Bundeshaushaltsgesetzes (BHG), BGBl. Nr. 213/1986, sowie Art. IV bis VII oder zum Ausgleich von Mindereinnahmen herangezogen werden.
Fassung zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 107/1998
Schlagworte
Ausgleichshaushalt, Gesamthaushalt
Zuletzt aktualisiert am
18.10.2018
Gesetzesnummer
10005113
Dokumentnummer
NOR12056689
alte Dokumentnummer
N3199811797O
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