Artikel 1 BFG 1998

Alte FassungIn Kraft seit 01.1.1998

Artikel 1

Artikel I. Der als Anlage I angeschlossene Bundesvoranschlag für das Finanzjahr 1998 wird nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Bundesgesetzes bewilligt. Die Ausgaben und Einnahmen des Bundesvoranschlages ergeben folgende Schlußsummen:

Allgemeiner Ausgleichs- Gesamt-

Haushalt haushalt haushalt

(Beträge in Millionen Schilling)

Ausgaben: 754 109,533 232 021,207 986 130,740

Einnahmen: 686 799,824 299 330,916 986 130,740

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Abgang: 67 309,709 - -

Überschuß: - 67 309,709 -

Der Abgang des allgemeinen Haushaltes vermindert sich um jene Beträge, die voraussichtlich während des Finanzjahres 1998 an Mehreinnahmen und Ausgabeneinsparungen anfallen und nicht für die Bedeckung von Überschreitungen gemäß § 41 Abs. 3 und 5 des Bundeshaushaltsgesetzes (BHG), BGBl. Nr. 213/1986, sowie Art. IV bis VII oder zum Ausgleich von Mindereinnahmen herangezogen werden.

Zuletzt aktualisiert am

17.10.2018

Gesetzesnummer

10005102

Dokumentnummer

NOR12056398

alte Dokumentnummer

N3199810101O

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