Artikel 1
Artikel I. Der als Anlage I (Anm.: Anlage nicht darstellbar) angeschlossene Bundesvoranschlag für das Finanzjahr 1993 wird nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Bundesgesetzes bewilligt. Die Ausgaben und Einnahmen des Bundesvoranschlages ergeben folgende Schlußsummen:
Allgemeiner Ausgleichs- Gesamt-
Haushalt haushalt haushalt
(Beträge in Millionen Schilling)
Ausgaben: 688.419,621 107.171,720 795.591,341
Einnahmen: 624.299,416 171.291,925 795.591,341
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Abgang: 64.120,205 - -
Überschuß: - 64.120,205 -
Der Abgang des allgemeinen Haushaltes vermindert sich um jene Beträge, die voraussichtlich während des Finanzjahres 1993 an Mehreinnahmen und Ausgabeneinsparungen anfallen und nicht für die Bedeckung von Überschreitungen gemäß § 41 Abs. 3 und 5 des Bundeshaushaltsgesetzes (BHG), BGBl. Nr. 213/1986, in der jeweils geltenden Fassung, sowie Art. IV bis VII oder zum Ausgleich von Mindereinnahmen herangezogen werden.
Schlagworte
Ausgleichshaushalt, Gesamthaushalt
Zuletzt aktualisiert am
31.10.2018
Gesetzesnummer
10004763
Dokumentnummer
NOR12051980
alte Dokumentnummer
N3199315401L
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