Artikel 1
Artikel I. Der als Anlage I (Anm.: Anlage nicht darstellbar) angeschlossene Bundesvoranschlag für das Finanzjahr 1992 wird nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Bundesgesetzes bewilligt. Die Ausgaben und Einnahmen des Bundesvoranschlages ergeben folgende Schlußsummen:
Allgemeiner Ausgleichs- Gesamt-
Haushalt haushalt haushalt
(Beträge in Millionen Schilling)
Ausgaben: 648. 759,616 92. 287,984 741. 047,600
Einnahmen: 585. 698,695 155. 348,905 741. 047,600
----------------------------------------------------
Abgang: 63. 060,921 - -
Überschuß: - 63. 060, 921 -
Der Abgang des allgemeinen Haushaltes vermindert sich um jene Beträge, die voraussichtlich während des Finanzjahres 1992 an Mehreinnahmen und Ausgabeneinsparungen anfallen und nicht für die Bedeckung von Überschreitungen gemäß § 41 Abs. 3 und 5 des Bundeshaushaltsgesetzes (BHG), BGBl. Nr. 213/1986, in der jeweils gelten den Fassung, sowie Art. IV bis VII oder zum Ausgleich von Mindereinnahmen herangezogen werden.
Zuletzt aktualisiert am
31.10.2018
Gesetzesnummer
10004726
Dokumentnummer
NOR12051543
alte Dokumentnummer
N3199218797J
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)