Rechtsnormen
Kundmachungen, Staatsverträge und Sonstiges
vorheriges Dokument
nächstes Dokument
Artikel 1 Betragsgrenzen (Bund) nach der Vereinbarung über einen Konsultationsmechanismus für 2005
aktuell keine Fassung in Kraft
Versionen
Versionen vergleichen
07.6.2005 bis 01.02.2006 (BGBl. II Nr. 163/2005)
aktuell keine Fassung in Kraft
Die aufgerufene Norm ist nicht mehr oder noch nicht in Kraft.