Artikel 1 Bestimmung des Trassenverlaufes der Linienverbesserung Neudorf im Zuge der Hochleistungsstrecke Parndorf–Staatsgrenze bei Kittsee

Alte FassungIn Kraft seit 07.10.1995

Artikel 1

Der Trassenverlauf der Linienverbesserung Neudorf im Zuge der Hochleistungsstrecke Parndorf–Staatsgrenze bei Kittsee im Bereich der Gemeinde Neudorf wird wie folgt bestimmt:

Die neu herzustellende Trasse beginnt bei Bestands-km 46,095 (Projekts-km 4,807) und endet bei Bestands-km 48,385 (Projekts-km 6,879) der ÖBB-Strecke Parndorf–Staatsgrenze bei Kittsee.

Der Geländestreifen gemäß § 3 Abs. 2 leg. cit. für den Verlauf der neu herzustellenden Trasse, der auch das Hochleistungsstrecken-Baugebiet gemäß § 5 Abs. 1 leg. cit. darstellt, ist aus der beim Bundesministerium für öffentliche Wirtschaft und Verkehr, beim Amt der Burgenländischen Landesregierung sowie bei der Gemeinde Neudorf aufliegenden Planunterlage (Katasterplan 1 : 5 000; Einlage 1.6; Plan-Nummer 2005/006) zu ersehen.

Zuletzt aktualisiert am

20.01.2026

Gesetzesnummer

10007743

Dokumentnummer

NOR12086875

alte Dokumentnummer

N5199550588J

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