Artikel 1 Bestimmung des Straßenverlaufes der B 63a Oberwarter Straße und der B 63 Steinamangerer Straße im Bereich der Gemeinden Oberwart und Unterwart

Alte FassungIn Kraft seit 19.4.1991

Artikel 1

  1. 1. Der Straßenverlauf der B 63a Oberwarter Straße wird im Bereich der Gemeinden Oberwart und Unterwart wie folgt bestimmt:
  1. 2. Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 63 Steinamangerer Straße wird im Bereich der Gemeinde Unterwart wie folgt bestimmt:
  1. 3. Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßentrassen aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Burgenländischen Landesregierung sowie bei den Gemeinden Oberwart und Unterwart aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. 814 im Maßstab 1 : 2 000) zu ersehen.

Zuletzt aktualisiert am

09.09.2025

Gesetzesnummer

10012024

Dokumentnummer

NOR12152571

alte Dokumentnummer

N9199110737L

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