Artikel 1 Bestimmung des Straßenverlaufes der B 302 Wiener Nordrand Straße und der B 8 Wagramer Straße im Bereich der Stadt Wien

Alte FassungIn Kraft seit 11.8.1990

Artikel 1

  1. 1. Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 302 Wiener Nordrand Straße wird im Bereich der Stadt Wien wie folgt bestimmt:
  1. 2. Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 8 Wagramer Straße wird im Bereich der Stadt Wien wie folgt bestimmt:
  1. 3. Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßenabschnitte einschließlich der Anschlußstelle Hirschstetten mit ihren Zu- und Abfahrtsstraßen aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten sowie beim Magistrat der Stadt Wien (MA 18 und MA 28) aufliegenden Planunterlagen im Maßstab 1 : 2 000 zu ersehen.

Schlagworte

Zufahrtsstraße

Zuletzt aktualisiert am

01.09.2025

Gesetzesnummer

10011992

Dokumentnummer

NOR12152479

alte Dokumentnummer

N9199013037J

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)