Artikel 1 Berufsbezeichnung für Absolventen des Hochschullehrganges für Technik und Recht im Liegenschaftsmanagement

Alte FassungIn Kraft seit 20.7.1990

Artikel 1

Der Rektor der Universität Wien hat Absolventen des an der Technischen Universität Wien durchgeführten Hochschullehrganges für Technik und Recht im Liegenschaftsmanagement nach Besuch von Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 48 Semesterwochenstunden nach einer Studiendauer von vier Semestern und erfolgreicher Ablegung der vorgeschriebenen Prüfungen die Berufsbezeichnung „Akademisch geprüfte/r Immobilienfachberater/in“ zu verleihen.

Zuletzt aktualisiert am

28.10.2025

Gesetzesnummer

10009736

Dokumentnummer

NOR12123170

alte Dokumentnummer

N7199012786J

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)