Artikel 1
Der Rektor der Wirtschaftsuniversität Wien hat Absolventen des von dieser Universität durchgeführten Hochschullehrganges für Krankenhausmanagement nach erfolgreicher Absolvierung der im Unterrichtsplan vorgeschriebenen Zwischeneinzelprüfungen, der Diplomarbeit, der Abschlußprüfungen sowie der vorgeschriebenen Praxis die Berufsbezeichnung „Akademisch geprüfter Krankenhausmanager/Akademisch geprüfte Krankenhausmanagerin“ zu verleihen.
Zuletzt aktualisiert am
28.10.2025
Gesetzesnummer
10009752
Dokumentnummer
NOR12123456
alte Dokumentnummer
N7199110299X
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