Artikel 1 Berufsbezeichnung Akademisch geprüfte Unternehmensleiterin“/Akademisch geprüfter Unternehmensleiter“

Alte FassungIn Kraft seit 06.3.1993

Artikel 1

Die wissenschaftliche Leitung des Lehrganges „Hernstein Intensiv-Training für den Unternehmernachwuchs am Hernstein International Management Institute“ hat Absolventen dieses Lehrganges nach erfolgreicher Ablegung der im Unterrichtsplan vorgesehenen Abschlußprüfung die Berufsbezeichnung „Akademisch geprüfte Unternehmensleiterin“/„Akademisch geprüfter Unternehmensleiter“ zu verleihen.

Zuletzt aktualisiert am

28.10.2025

Gesetzesnummer

10009888

Dokumentnummer

NOR12124656

alte Dokumentnummer

N7199326665J

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